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STEUERSTRAFRECHT
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT
Wie sehen Sie die Verschärfung des Steuerstraf-rechts?

Nicht nur prominente Fälle sorgen immer wieder für erhebliches Aufsehen. Doch gerade in der Vielzahl weniger bekannter Fälle führt die vom Bundesgerichtshof angeordnete Verschärfung der strafrechtlichen Ahndung zu Vorstrafen, in schwereren Fällen zur Haftstrafen mit oder ohne Bewährung. Die sorgfältige Feststellung von Verjährungssachverhalten und -fristen, die Qualifikation der Sachverhalte, Verwertungsverbote von Beweis-
mitteln, aber auch die Entkräftung von Argumenten der Staatsanwaltschaft sind unsere Aufgaben und stehen hier im Focus der steuerlichen Verteidigungsstrategie. Schließlich gilt nach wie vor "in dubio pro reo".
Doch selbst wenn eine Verurteilung absehbar ist, kann im Einzelfall auf dem Verhandlungswege (sog. "Deal") eine Strafmilderung erwirkt werden.

Wir vertreten Ihre Interessen bestmöglich - auch vor Gericht.

Projektbeschreibungen:
Vertretung Steuerstrafverfahren