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STEUERRECHT
STÄRKEN SIE IHRE STEUERLICHE ABWEHR
Betriebsprüfung
Abwehrberatung
Wie ist Ihre letzte Betriebsprüfung gelaufen?
Das Ziel einer professionellen Beratung sehen wir darin, angesichts der stetig wachsenden Rechtsprechung und der komplexen Regelungen der Finanzverwaltung, die Wahrung Ihrer Ansprüche optimal zu gewährleisten:

Hier sind Findigkeit, Erfahrung, kreatives Querdenken, aber auch das Verhandlungsgeschick Ihres Beraters bei den wesentlichen Punkten gefragt.

Ihr Ziel ist unser Ansporn und Ehrgeiz.
Steuerfahndung



Bewahren Sie auch in hitzigen Zeiten stets einen kühlen Kopf?
Auch im Zuge einer Steuerfahndung können mit Verstand, sachlichem Vorgehen und dem nötigen Erfahrungswissen im Netzwerk erfahrener Experten, die Weichen richtig gestellt werden. Hier ist nicht nur Beratung, sondern Initiative, Taktik und Feingefühl erforderlich.

Vergleichbar einem Schachspiel gilt es bereits mehrere Züge im Voraus abzusehen, abzuwägen und mit "ruhiger Hand" Ihren Handlungsrahmen auszuloten und zu nutzen. Schließlich gilt es, neben den notwendiger-weise ggf. kurzfristig vorzunehmenden Zügen, eine dauerhafte Strategie zu entwickeln und umzusetzen.

Gerne hilft Ihnen unser kompetentes interdisziplinäres Expertenteam bei der Findung der damit einhergehenden rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Lösungen und begleiten Sie aktiv - egal wie steinig der Weg ist.

Haben Sie sich schon (steuerlich) Impfen lassen?
Die wirksame Vorbeugung ist nicht nur gesundheitlich, sondern auch steuerlich stets vorteilhaft, gerade um den für Sie maßgeblichen Risiken zu begegnen.

Ein guter Berater qualifiziert sich dadurch, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Allem voran sind Ihre Ziele auf dem Wege durchdachter (steuer-)rechtlicher Gestaltungen zu verfolgen. Es sind aber auch nachhaltige Gegen-strategien zu entwickeln, wenn bestehende Verträge oder Konstruktionen ungünstige Entwicklungen hervorzurufen drohen.

Gerne setzen wir uns rat- und tatkräftig für Sie ein!



Haben Sie immer das richtige Plädoyer?
Zunächst ist festzustellen, dass der Einspruch nicht immer das passende Rechtsmittel darstellt, schließlich droht im Einzelfall die sogenannte "Verböserung". Ein unbedachter Einsatz kann somit zum Bumerang werden und zu Nachzahlungen führen.

Wird im Einzelfall zum Einspruch gegriffen, so gilt es nicht nur die passenden Fundstellen in der Fachliteratur akkurat zu zitieren, vielmehr bedarf es mehrerer Faktoren, u.a. der zielführenden, knappen und präzisen Darstellung, dem Verhandlungsgeschick in Wort und Schrift, aber auch der frühzeitigen Abwägung der Chancen und Risiken. Entscheidend für den Einspruch ist daneben sicherlich auch der "richtige Ton", um Überzeugung auf Seiten des Einspruchgegners zu erwirken.

Wir engagieren uns, dass Ihrem Anliegen abgeholfen wird! 
 
Einspruch