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AUFSICHTSRAT UND BEIRAT
MIT VERTRAUEN UND KONTROLLE ZUM ERFOLG
Vertrauensgremium des Gesellschafters und Berater des Managements

Management-Fehler richten auch bei gefestigten Unter-nehmen mitunter immensen Schaden an. Der verantwortliche Umgang mit Märkten, Personal, Kapital, Marke und Image bedeutet, diese Werte zu schätzen und zu mehren.
Die Geschäftsführung trägt somit Verantwortung im Interesse der Gesellschafter. In der Beziehung zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter(n) über-nimmt der Aufsichtsrat oder der Beirat die Funktion des Bindeglieds.

Oft genügen wenige unternehmerisch erfahrene Personen zur Wahrnehmung dieser Controlling-Aufgabe.
Der Beirat trägt die Mitverantwortung für den Erfolg des Unternehmens.
Die Auswahl seiner Mitglieder erfordert größte Sorgfalt. Der Beirat ist wirksame Controllinginstanz und Sparringspartner für die Geschäftsführung. Er genießt das Vertrauen der Gesellschafter.
Wir als Kanzlei für Familienunternehmen beschäftigen uns seit jeher mit der Thematik Aufsichtsrat und Beirat im Familienunternehmen. Sowohl in theoretischer als auch praktischer Hinsicht können wir Ihnen einen reichen Erfahrungsschatz bieten. Wir haben uns in verschiedenen Fachartikeln in ausgewiesenen Zeitschriften und Kommentaren theoretisch mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Verschiedene Mitarbeiter sind selbst in Beirats-/ Aufsichtsratsfunktionen tätig und können hier durch ihre qualifizierte Ausbildung und praktische Erfahrung punkten und Sie bei der Umsetzung unterstützen.

Ansatz und Vorgehensweise:
- Grundsatzentscheidung zur Einführung eines Beirats
- Auswahl geeigneter Personen für den Beirat
- Einsetzen des Beirats und Festlegung der Zuständig-
   keiten
- Satzung erstellen und anpassen entsprechend der
   Aufgaben und Zweckmäßigkeit
- Vertrauensperson für Gesellschafter / Aktionäre zur
   Abstimmung der Geschäftspolitik
- Der Aufsichtsrat / Beirat wird tätig